Überblick

COVID-19-Krise: Gesetz für Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurde am 14. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 15. März 2020 in Kraft.

Das von Bundestag und Bundesrat am 13. März 2020 im Eilverfahren beschlossene Gesetz ermächtigt die Bundesregierung befristet bis 31. Dezember 2021 dazu, Verordnungen mit erleichterten Kurzarbeitergeldregelungen zu erlassen (s. Arbeitgeber-Rundschreiben 10/2020 vom 13. März 2020). Die Verordnungen werden in Kürze beschlossen und nach Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16. März 2020 rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Die entsprechende Pressemittelung finden Sie auf der Homepage des BMAS.

Wie bereits mit Rundschreiben vom gestrigen Tage (Arbeitgeber-Rundschreiben 12/2020 vom 18. März 2020) kommunziert, veröffentlichte das BMAS zwischenzeitlich einen FAQ-Katalog zum Kurzarbeitergeld (Kug). Dieser erläutert nicht nur das Instrument der Kurzarbeit, sondern gibt zugleich Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Anspruch auf Kug, zum Antragsverfahren und zur Frage der geförderten Weiterbildung während der Kurzarbeit. Insoweit werden gleichsam die kürzlich erlassenen Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Krise thematisiert.