Überblick

COVID-19-Krise: IHK-Prüfungen abgesagt

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sagten sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bis vorerst 24. April 2020 ab. Seit gestern sind bundesweit alle Berufsschulen geschlossen.

Die IHK-Gremien begründen die Absage der Prüfungen mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder, die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Insoweit soll eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen nicht mehr möglich sein. Wann die Prüfungen nachgeholt werden können, ist aktuell noch offen. Die Industrie- und Handelskammern wollen, sobald sich die Risikoeinschätzung in Bezug auf das Coronavirus wieder verbessert, neue Termine bekanntgeben.

Aus demselben Grund begannen einige Bundesländer bereits vorgestern, alle Schulen und damit auch die Berufsschulen zu schließen. Seit heute findet bundesweit kein Unterricht mehr statt. Aufgrund des generellen Unterrichtsausfalls sind Auszubildende grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausbildung im Betrieb fortzusetzen und dementsprechend zu erscheinen. Aufgrund der Schulsschließung besteht der Freistellungstatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG nicht mehr. Sofern allerdings die jeweiligen Berufsschulen Unterrichtsmaterial über Lernplattformen oder in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung stellen, ist davon auszugehen, dass den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit während der Ausbildung zur Verfügung gestellt werden muss.

Da zudem viele Unternehmen bereits auf Home-Office-Regelungen umstellten, ist zu prüfen, inwieweit derzeit überhaupt noch eine reguläre Ausbildung möglich ist. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende müssen in jedem Fall individuelle Absprachen treffen, wobei der Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten.