Überblick

COVID-19-Krise: Unfallschutz im Home-Office

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in einer aktuellen Pressemitteilung Tipps und Hinweise zum Arbeiten im Home-Office während der Ausbreitung von COVID-19.

Die DGUV betont innerhalb ihrer Verlautbarung (Anhang) zudem, dass die arbeitgeberseitige Empfehlung oder Anordnung, für einen beschränkten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht (nach wie vor) unter den Begriff der Mobilarbeit falle und aus diesem Grund von der klassischen Form des Home-Office in Form der Telearbeit abzugrenzen sei.

Für die anlässlich der COVID-19-Pandemie angeordnete, längerfristige Mobilarbeit im Home-Office gelten also nicht die strengen arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen einer Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Die Mobilarbeit unterfällt demzufolge wie bisher den allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes.