Überblick

COVID-19: Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschaftsrecht in Kraft

Möglichkeit, Mitgliederversammlungen virtuell durchzuführen, besteht bis Ende 2021 fort.

Der Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Krise (Arbeitgeber-Rundschreiben 49/2020 vom 23. September 2020) ist nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Anhang) am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Aufgrund der Verordnung gilt u.a. die im Vereinsrecht geschaffene Möglichkeit der Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen ohne satzungsmäßige Grundlage bis zum 31. Dezember 2021 unverändert fort.

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