Überblick

Digitales COVID-Zertifikat der Europäischen Union

Einigung auf Verlängerung.

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates der Europäischen Union haben sich am 13. Juni 2022 auf die Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikatsum ein weiteres Jahr geeinigt (Anhang). Die Einigung wurde am 23. Juni vom EP angenommen und am 28. Juni 2022 vom Rat gebilligt.

Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union gilt nur für Reisezwecke und soll den Reiseverkehr künftig auch im Falle einer neuen Variante sicherstellen.

Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2023. Falls die Situation es erlaubt, kann sie früher aufgehoben werden. Die Kommission muss bis zum 31. Dezember 2022 einen Bericht vorlegen, gegebenenfalls mit einem legislativen Vorschlag zur Aufhebung oder Aufrechterhaltung des Zertifikats.

Mit der Verordnung wurde zudem festgelegt, dass das Impfzertifikat künftig alle Informationen über die Anzahl der Dosen beinhalten soll, egal in welchem Mitgliedstaat geimpft wurde. Ebenso darf ein Genesungszertifikat im Sinne der Verordnung auch nach einem positiven Antigentest ausgestellt werden.

Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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