Überblick

Doch kein Oster-Lockdown

Geplante „Ruhetagsregelung“ über Ostern gestoppt.

Die Bundeskanzlerin hat die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heute zu einer kurzfristigen Videoschalte einberufen. Ergebnis der Besprechung ist, dass die auf dem letzten Coronagipfel in der Nacht zum 23. März 2021 beschlossene sogenannte „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2021 vom 23. März 2021) zurückgenommen worden ist.

Die geplante Regelung hätte auch bei den Versicherungsunternehmen zu erheblichen Kosten geführt.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hat sich nachdrücklich für die Aufhebung dieser rechtlich und organisatorisch höchst fragwürdigen und gefährlichen „Erweiterung der Osterruhezeit“ eingesetzt. Der Gründonnerstag wie der Karsamstag (1. und 3. April 2021) werden danach auch in diesem Jahr wie üblich nicht als gesetzliche Feiertage behandelt. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung bleibt bestehen. Soweit einzelne Bundesländer bereits beschlossen haben sollten, ihre Infektionsschutzverordnungen anzupassen, gehen wir davon aus, dass diese Beschlüsse damit hinfällig werden.

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