Überblick

Einreisen nach Deutschland aus einem Drittstaat

Basierend auf einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 23. September 2021 hat die Bundesregierung die Liste von Staaten mit unbeschränkter Einreise aktualisiert.

Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau wurden von der sog. Positivliste gestrichen. Aus diesen Staaten ist daher die Einreise für Drittstaatenangehörige nicht mehr unbeschränkt, sondern nur mit vollständigem Impfschutz oder in besonderen Fällen (z.B. für ausländische Fachkräfte) möglich.

Chile, Kuwait und Ruanda wurden neu auf die Liste aufgenommen. Somit sind Einreisen zu allen zulässigen Aufenthaltszwecken aus diesen Staaten wieder möglich. Für deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger, Staatsangehörige Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands sowie Drittstaatenangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht ergeben sich keine Änderungen.

Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie in den FAQ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Ausweisung der aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Website des RKI. Zudem gilt es ggf. vorliegende Quarantänebestimmungen zu beachten.

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