Überblick

Elektronische VBG-Entgeltmeldung 2020

Die VBG hat ihre Hinweise zur Entgeltmeldung im Zusammenhang mit der Corona-Krise aktualisiert.

Während der COVID-19-Krise wurden gesetzliche Grundlagen geändert, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen zu verringern (Arbeitgeber-Rundschreiben 16/2020 vom 26. März 2020). Die gesetzlichen Änderungen sollen überwiegend bis zum Jahresende gelten. Darüber hinaus können aufgrund der COVID-19-Krise in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einer Höhe von 1.500 € steuerfrei gewährt werden (vgl. Arbeitgeber-Rundschreiben 35/2020 vom 7. Juli 2020).

Angesichts dieser neuen Leistungen hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ihre Erläuterungen zur Entgeltmeldungen aktualisiert.

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