Überblick

Entschädigung nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG

In einigen Bundesländern ist es jetzt möglich, online die Entschädigung zu beantragen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Online-Verfahren entwickelt, mit dem Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragt werden können.

Bisher ist lediglich das Antragsformular für Arbeitgeber für die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG verfügbar. Erforderliche Nachweise können dem Antrag durch Upload beigefügt werden. Der Antrag wird an die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde übermittelt. An dem Angebot über die Website nehmen bislang die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teil; die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen sollen in Kürze schrittweise über die Website eine Antragstellung anbieten.

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