Überblick

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

BDA lehnt geplante Abwälzung der drohenden Finanzierungslücke auf Beitragszahler ab.

Am 10. November 2020 hat unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), eine ausführliche Stellungnahme zum geplanten Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) abgegeben und wendet sich darin in erster Linie gegen die geplante Abwälzung der drohenden Finanzierungslücke auf die Beitragszahler.

Das GPVG (Entwurf im Anhang A) zielt darauf ab, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in den folgenden Bereichen zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Enthalten sind u.a. Regelungen zu Liquiditätshilfen an Zahnärzte während der COVID-19-Krise, zur zukunftsorientierten Personalausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen und zur Förderung zusätzlicher Hebammenstellen.

Das Gesetz enthält aber auch Regelungen zur finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen, um die durch die COVID-19-Krise ausgelösten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenkassen abzufedern. Um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur GKV stabil zu halten, sollen mehrere Maßnahmen kombiniert zum Einsatz kommen. Neben einem ergänzenden Bundeszuschuss ist geplant, dass die finanziellen Lasten durch einen einmaligen kassenübergreifenden Solidarausgleich im Jahr 2021 auf die Mitglieder der GKV verteilt werden, indem die Finanzreserven der Krankenkassen zum Teil anteilig herangezogen werden.

Die BDA hat sich in ihrer Stellungnahme (Anhang B) gegen dieses Abwälzen der Finanzlast auf die Beitragszahler und gegen einige andere geplante Regelungen ausgesprochen. Der Gesetzentwurf wird Mitte November 2020 im Gesundheitsausschuss behandelt. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.

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