Überblick

Ergebnisse der Kurzumfrage „Beibehaltung von Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb”

Der Großteil der Unternehmen führt nach dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (25. Juni 2022) weiterhin ausgewählte pandemiespezifische Schutzmaßnahmen durch.

In der AGV-Kurzumfrage „Beibehaltung von Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb“ wurde abgefragt, ob und in welchem Umfang Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt werden, obwohl die Unternehmen nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung pandemiespezifische Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus festzulegen.

Der Großteil der Unternehmen behält ausgewählte Infektionsschutzmaßnahmen bei. Über 30 % der Häuser planen ihr pandemiespezifisches Hygienekonzept vollständig abzuschaffen, während 5 % der Unternehmen ihr Hygienekonzept vollständig aufrechterhalten. 87 Unternehmen haben sich an der Kurzumfrage beteiligt.

Die Branchenergebnisse haben die teilnehmenden Unternehmen am 2. Juni 2022 erhalten.

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