Überblick

Erneuter Entwurf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Beschleunigte Überarbeitung erforderlich – Arbeitgeber benötigen Handlungssicherheit.

Nach der letzten Sitzung des Koordinierungskreises des Arbeitsstättenausschusses (ASTA-KOOK) wurden die Bänke aufgefordert, Vorschläge zur Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu senden (Arbeitgeber-Rundschreiben 17/2022 vom 31. März 2022).

Dieser Aufforderung sind die Vertreter der Arbeitgeber im ASTA und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nachgekommen und haben dem BMAS ein weiteres Mal den Vorschlag zum Basismaßnahmenkatalog (Anhang A) inklusive einer Bewertung des regionalen Infektionsschutzgeschehens übersandt. Ferner wurde unterstrichen, dass die Arbeitgeber Handlungssicherheit und eine klare Übersicht von erforderlichen Maßnahmen brauchen, die Überarbeitung daher beschleunigt werden müsse.

Am 11. April 2022 hat das BMAS einen konsolidierten Vorschlag von BDA, Ländern und DGUV an den ASTA-KOOK (Anhang B) übersandt. Der Ansatz dieses neuen Entwurfs ist grundsätzlich zu begrüßen. Er enthält einen reduzierten Katalog an Basismaßnahmen (zu AHA+L sowie zur Kontaktreduzierung), welcher um weitere Maßnahmen bei einem hohen Infektionsgeschehen entsprechend der Länderverordnungen ausgeweitet werden kann. Allerdings sind insbesondere noch folgende zwei Punkte änderungsbedürftig:

Es muss klargestellt werden, dass die Basisschutzmaßnahmen nicht immer anzuwenden sind, sondern in einer Gefährdungsbeurteilung geprüft und ggf. festgelegt werden müssen. Dabei sind insbesondere das regionale Infektionsgeschehen sowie tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 3 Corona-Arbeitsschutzverordnung).

Es darf keine schärferen Regeln zum Testangebot geben als in der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgesehen.

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