Überblick

Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten größtenteils wieder möglich

Aktualisierte Übersichten zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Kontext der COVID-19-Krise.

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2020 beschlossen, die „Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die Europäische Union und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung“ (Anhang A) umzusetzen. Die Ratsempfehlung sieht die grundsätzliche Fortsetzung der bisherigen Reisebeschränkungen vor. Gleichzeitig wird ein Prozess festgelegt, mit dem zwischen den Mitgliedstaaten eine koordinierte und schrittweise Aufhebung der Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die Europäische Union vorgenommen werden soll. Angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten ist daher die Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten zur Beschäftigung wieder in deutlich größerem Umfang möglich.

Antworten zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen im Kontext der COVID-19-Krise gibt eine auf der Grundlage des Verbände-Rundschreibens des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 1. Juli 2020 (Anhang B) sowie der „2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung“ (Anhang C) erstellten Übersicht (Anhang D) unserer Dachorganisation, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Die BDA hat außerdem gemeinsam mit unserem Schwesterverband Gesamtmetall eine Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ (Anhang E) erstellt, im Zuge der Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz überarbeitet und ergänzt.

Diese Broschüre stellt die wesentlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die entsprechenden Aufenthaltstitel sowie hilfreiche Erläuterungen zum Prozess der Erteilung dar und verweist auf weitergehende Informationen anderer Institutionen.