Überblick

EU-Kommission schlägt Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats vor

Im Hinblick auf die nationale Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU sollen die Mitgliedstaaten die nationale Gültigkeitsdauer an die auf EU-Ebene für Reisezwecke festgelegte Gültigkeitsdauer anpassen.

Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2022 vorgeschlagen, das digitale COVID-Zertifikat der EU bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern und hat hierzu eine Anpassung der Verordnung vorgelegt. Die Verordnung hätte ursprünglich bis zum 1. Juli 2022 gelten sollen.

Zudem schlägt die Kommission vor, dass das Impfzertifikat künftig alle Informationen über den COVID-19-Impfstoff und die Anzahl der Dosen beinhalten soll, egal in welchem Mitgliedstaat geimpft wurde.

Im Hinblick auf die nationale Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der Europäischen Union fordert die Kommission die Mitgliedstaaten erneut auf, die nationale Gültigkeitsdauer an die auf EU-Ebene für Reisezwecke festgelegte Gültigkeitsdauer anzupassen. Während die europäische Gültigkeitsdauer eines Genesungszertifikats für die Mitgliedstaaten nicht rechtlich verbindlich ist, ist die Gültigkeitsdauer eines Impfzertifikats bei Grundimmunisierung in allen Mitgliedstaaten für Reisezwecke unmittelbar anwendbar (Arbeitgeber-Rundschreiben 05/2022 vom 4. Februar 2022).

Der Vorschlag muss im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Die Verordnung soll am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

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