Überblick

EU-Kurzarbeitsinstrument „SURE”

Bundestag billigt das Kreditprogramm.

Am 18. Juni 2020 hat der Deutsche Bundestag dem sogenannten SURE-Gewährleistungsgesetz (Anhang) zugestimmt und damit die Bundesregierung ermächtigt, die Garantien zur Finanzierung des Kurzarbeitsprogramms der Europäischen Union SURE (Arbeitgeber-Rundschreiben 28/2020 vom 27. Mai 2020) zu übernehmen.

Das Instrument mit einem Volumen von bis zu 100 Mrd. € soll zur Bewältigung der COVID-19-Krise beitragen und insbesondere die Zahlung von Kurzarbeitergeld in der Europäischen Union unterstützen. Damit die Kommission die hierfür nötigen Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen kann, ist die vollständige Hinterlegung von Garantien in Höhe von 25 Mrd. € notwendig. Der Anteil Deutschlands an den Garantien wird in dem Gesetzentwurf mit 6.383.820.000 € beziffert.

Ansprechpartner: