Überblick

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung

Corona-bedingte erneute Verlängerung der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember 2020 seine Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2021 erneut verlängert.

Im Anhang stellen wir Ihnen die Pressemitteilung zur Verfügung, nach der die entsprechenden Krankschreibungen bis zum 31. März 2021 nach eingehender telefonischer Befragung durch niedergelassene Ärzte telefonisch für sieben Tage ausgestellt werden können. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.

Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Bewertung

Die Verlängerung der Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung kann in der aktuellen Situation eine Maßnahme zur Entlastung der Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos sein. Allerdings darf durch die Verlängerung keinesfalls ein Präjudiz geschaffen werden und nach Ende der Befristung muss es wieder zurück zur ausschließlich „präsenten“ Krankschreibung gehen.

Ansprechpartner: