Überblick

Grenzgängerproblematik im Rahmen der COVID-19-Krise

Die Bundespolizei stellt eine bundeseinheitliche Berufspendlerbescheinigung zur Verfügung. Darüber hinaus wird der AGV die Sachverhalte rund um das Thema Grenzgänger an die EU-Kommission herantragen und auf eine schnelle wie sinnvolle Lösung drängen.

Zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus führte Deutschland vorübergehend auf Grundlage von Art. 28 Schengener Kodex Grenzkontrollen ein. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark gelten bis auf Weiteres. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Pendlern bleiben aber gewährleistet.

Die Bundespolizei stellte nunmehr eine bundeseinheitliche Berufspendlerbescheinigung zur Verfügung, die im Anhang abgerufen werden kann. Auf der Website der Bundespolizei erhalten Sie zudem weitere allgemeine Informationen zu den aktuellen Grenzkontrollen.

Der Europäische Arbeitgeberdachverband BusinessEurope wird die EU-Kommission im Übrigen unterstützen, alle Probleme im Bereich der Arbeitskräftemobilität, die Blockaden im Binnenmarkt bedingen können, zu identifizieren und ihnen einheitlich entgegenzuwirken. Der AGV wird die ihm seitens der Mitgliedsunternehmen mitgeteilten Problemlagen in diese Europäische Arbeitgeberposition einbringen.

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