Überblick

Grenzpendelnde im Home-Office während der COVID-19-Krise

Auch mit den Niederlanden konnte eine bilaterale Sonderregelung über die steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Grenzpendelnde vereinbart werden.

Das Verbleiben von Grenzpendlern im Home-Office kann zu einem ungewollten Wechsel des Besteuerungsrechts führen. Das Bundesministerium strebt daher den Abschluss bilateraler Sonderreglungen mit den Grenzstaaten an (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020).

Zwischenzeitlich liegt eine weitere Vereinbarung mit dem Königreich der Niederlande vor (Anhang).

Diese Konsultationsvereinbarung ist am 6. April in Kraft getreten und findet (zunächst) auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. April 2020 Anwendung.