Überblick

Grenzpendelnde im Home-Office während der COVID-19-Krise

Mit der Republik Österreich liegt eine weitere bilaterale Sonderregelung über die steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Grenzpendelnde vor.

Das Bundesministerium der Finanzen schließt zur Vermeidung ungewollter Wechsel des Besteuerungsrechts bei pandemiebedingtem Verbleiben von Grenzpendlern im Home-Office derzeit mit den Grenzstaaten bilaterale Sonderregelungen (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020 und 21/2020 vom 9. April 2020).

Zwischenzeitlich liegt eine Vereinbarung mit der Republik Österreich vor (Anhang). Die Vereinbarung ist bereits am 15. April 2020 in Kraft getreten und findet auf die Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zunächst 30. April 2020 Anwendung.