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Grenzpendelnde im Home-Office

Zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien.

Am 29. Juni 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnde (Anhang).

Die deutsch-belgische Vereinbarung wurde erstmals am 6. Mai 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 26/2020 vom 12. Mai 2020) geschlossen und am 20. Mai 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 29/2020 vom 4. Juni 2020) um einen Kalendermonat verlängert.

Nun haben die zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens vereinbart, die Anwendung der Konsultationsvereinbarung bis zum 31. August 2020 zu verlängern.

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