Überblick

Grenzüberschreitendes Arbeiten – Update aus den Niederlanden

Steuerrechtliche Sonderregelungen bis 30. Juni 2021 verlängert.

Am 5. bzw. 10. März 2021 beschlossen die zuständigen Behörden, dass die in der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 festgelegten Regelungen zu grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande bis einschließlich 30. Juni 2021 fortgelten (Anhang).

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