Überblick

Grenzüberschreitendes Arbeiten – Update aus Frankreich und Luxemburg

Ausnahmevorschriften in Bezug auf Tätigkeit im Homeoffice wurden verlängert.

Frankreich

Am 30. September 2020 beschlossen die zuständigen Behörden, dass die in der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 festgelegten Regelungen zu grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bis einschließlich 31. Dezember 2020 gelten (Anhang A).

Luxemburg

Die am 2. April 2020 abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg wurde mit Wirkung zum 8. Oktober 2020 durch die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 abgelöst. Diese erweitert die Regelungen der vormals geltenden Vereinbarung auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und bestimmt, dass die Vereinbarung bis einschließlich 31. Dezember 2020 gilt (Anhang B).

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