Überblick

Grenzüberschreitendes Arbeiten – Update aus Frankreich

Sonderregelungen für Tätigkeit im Homeoffice bis 30. Juni 2021 verlängert.

Am 9. bzw. 11. März 2021 beschlossen die zuständigen Behörden, dass die in der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 festgelegten Regelungen zu grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bis einschließlich 30. Juni 2021 fortgelten (Anhang).

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Konsultationsvereinbarung um eine außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahme handelt, werden die zuständigen Behörden Deutschlands und Frankreichs vor dem 30. Juni 2021 die Entwicklung der COVID-19-Krise erneut beurteilen und über die Kündigung oder der Dauer einer weiteren Verlängerung der Konsultationsvereinbarung beraten.

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