Überblick

Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Die Bundesregierung plant unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie unter Beteiligung der Arbeitsschutzausschüsse eine COVID-19-Arbeitsschutzregel zu erarbeiten.

Der Schwerpunkt der COVID-19-Arbeitsschutzregel soll gemäß Projektskizze (Anhang A) auf der Konkretisierung der technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards liegen (vgl. Arbeitgeber-Rundschreiben 23/2020 vom 23. April 2020). Dabei soll die Corona-Arbeitsschutz-Regel den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Arbeiten in der Pandemie wiedergeben.

Bei Einhaltung der Corona-Arbeitsschutz-Regeln soll der Arbeitgeber davon ausgehen können, dass insoweit die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und sonstige Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind. Wird eine andere Lösung gewählt, muss mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden. Ein erstes Entwurfspapier zur COVID-19-+Arbeitsschutzregel finden Sie im Anhang B. Dabei ist positiv anzumerken, dass der derzeitige Entwurf keine verpflichtenden Fiebermessungen im Betrieb vorsieht. Vielmehr wird festgelegt, dass Reihenuntersuchungen auf SARS-CoV-2-Infektionen (Abstriche), Immunitätstest und Screeninguntersuchungen mit kontaktlosen Fieberthermometern in der Regel kein Bestandteil von Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind. Hierfür hatte sich der AGV gemeinsam mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingesetzt.

Zur Erarbeitung der Arbeitsschutzregel ist ein straffer Zeitplan vorgesehen. Es ist geplant, bereits bis Ende der Woche einen Regelentwurf für die Beratung im Steuerkreis der Arbeitsschutzausschüsse am 5. Juni 2020 zu erarbeiten. Dieser soll im Anschluss der Beratungen des Steuerungskreises (je nach Verlauf der Diskussion) finalisiert und nach einer Schlussredaktion durch die Arbeitsschutzausschüsse im schriftlichen Umlaufverfahren verabschiedet werden.

Über die Wirtschafts- und Arbeitgebervertreter in den Arbeitsschutzausschüssen besteht die Möglichkeit, das Entwurfspapier zu kommentieren. In den für die nächsten Tage geplanten Beratungen sollen zunächst insbesondere folgende Fragen erörtert werden:

  1. Was fehlt, ist zu ergänzen?

    Welche zentralen Themen bzw. Botschaften sollten noch zusätzlich mit in die Regel aufgenommen werden?
     
  2. Was ist unbedingt zu korrigieren?

    Zu welchen im Regelentwurf bereits vorhandenen Themen gibt es andere fachliche Auffassungen, andere Vorschläge, ggf. Schutzzielkonflikte?

Sollten Sie Anmerkungen zu den Fragen bzw. zum Entwurfspapier haben, bitten wir aufgrund des straffen Zeitplans um kurzfristige Rückmeldung.

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