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Lohnsteuer: Corona-Bonus voraussichtlich verlängert

Steuerfreie Auszahlung von max. 1.500 € nun bis 31. März 2022 möglich.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der COVID-19-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem am 6. Mai 2021 im Bundestag verabschiedeten Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird die Frist, in der ausgezahlt werden muss, bis 31. März 2022 verlängert.

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung  zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes erfolgt im Rahmen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes.

Der steuerfreie Betrag von maximal 1.500 € bleibt dabei unverändert. Es wird lediglich der Zeitraum für die Auszahlung des Betrages oder eines noch nicht ausgeschöpften Teilbetrages gestreckt.

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