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Neues Online-Tool für Erstattungsanträge bei Verdienstausfall wegen Quarantäne und Schul- und Kitaschließungen

Arbeitgeber vieler Bundesländer können über eine neue Webseite online Anträge auf Erstattung geleisteter Entschädigung für Verdienstausfälle stellen. Die Aktivschaltung soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat ein Anrecht auf Entschädigung, wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Ab Ende März wurde die Regelung durch § 56 Abs. 1a IfSG auch auf Personen erweitert, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall hinzunehmen haben. Der Arbeitgeber ist idR zur Auszahlung der Entschädigung verpflichtet und kann sich die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde erstatten lassen.

Das Bundesinnenministerium hat zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium einen Internetauftritt entwickelt. Hier können alle erforderlichen Angaben für die Erstattung gemacht und auch Nachweise hochgeladen werden. Die Anträge können dann online versandt werden.

An dem Verfahren nehmen nach und nach folgende Bundesländer teil: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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