Überblick

Steuerliche Entlastungen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise

FAQ-Katalog des BMF verschafft Überblick über die näheren Einzelheiten der beschlossenen Steuererleichterungen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden geben in einem Informationsblatt (Anhang) Antworten zu den im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 19. März 2020 veröffentlichten Steuererleichterungen (vgl. Arbeitgeber-Rundschreiben 16/2020 vom 26.03.2020).

Beschlossen sind die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommens-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer oder die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen herabzusetzen bzw. letztere zu erstatten. Daneben soll bei Betroffenen bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.