Überblick

Update: Aktueller Stand Konsultationsvereinbarungen mit Belgien und Luxemburg

Tendenz: Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzpendlern während der Corona-Krise laufen zum 30. Juni 2022 aus.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Fortführung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht (Anhang A). Die Regelungen des Abkommens zwischen Deutschland und Belgien laufen grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn eine Verlängerung nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats schriftlich vereinbart wird. Deutschland und Belgien einigten sich darauf, die Regelungen ihrer Vereinbarung bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Dabei „handelt es sich um die letzte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung. Die Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist daher auf den Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 begrenzt.“

Im Gegensatz dazu sehen die Vereinbarungen mit Frankreich, Niederlanden, Österreich, Polen und der Schweiz eine automatische Verlängerung vor. Grundsätzlich verlängern sich die Regelungen dieser Konsultationsvereinbarungen automatisch, sofern sie die Vereinbarung nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Nach unseren Informationen strebt das BMF eine Kündigung dieser Konsultationsvereinbarungen zum 30. Juni 2022 an. Für die Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg verkündete das BMF dies bereits offiziell (Anhang B).

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