Überblick

Update: Aktueller Stand Konsultationsvereinbarungen mit Österreich und den Niederlanden

Tendenz: Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzpendlern während der Corona-Krise laufen zum 30. Juni 2022 aus.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Fortführung der Konsultationsvereinbarung mit Österreich sowie den Niederlanden über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht (Anhang A und B). Die Regelungen der beiden Abkommen laufen grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn eine Verlängerung nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats schriftlich vereinbart wird. Deutschland und Österreich bzw. Deutschland und die Niederlande einigten sich darauf, die Regelungen ihrer Vereinbarung bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Dabei „handelt es sich um die letzte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung. Die Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist daher auf den Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 begrenzt.“

Eine solche automatische Verlängerung besteht auch in den Vereinbarungen mit Polen, der Schweiz und Frankreich. Nach unseren Informationen strebt das BMF auch eine Kündigung dieser Konsultationsvereinbarungen zum 30. Juni 2022 an.

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