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Update aus Belgien, Frankreich und Österreich – Konsultationsvereinbarungen bis 31. Dezember 2021 verlängert

Verlängerungen wurden beschlossen und veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Verlängerungen der Konsultationsvereinbarungen mit dem Königreich Belgien (Anhang A), mit der Französischen Republik (Anhang B) sowie mit der Republik Österreich (Anhang C) über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht.

Aufgrund der fortlaufenden COVID-19-Krise werden die Regelungen erneut bis einschließlich 31. Dezember 2021 fixiert.