Überblick

Update aus Österreich – Konsultationsvereinbarung bis 31. März 2021 verlängert

Änderungen und Verlängerung wurden beschlossen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verlängerung und Anpassung der Konsultationsvereinbarung mit der Republik Österreich über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht (Anhang). Aufgrund der fortlaufenden COVID-19-Krise werden die Regelungen der erstmals am 15. April 2020 abgeschlossenen und zuletzt Ende Oktober 2020 verlängerten Konsultationsvereinbarung erneut verlängert. Die Konsultationsvereinbarung mit der Republik Österreich wurde zuletzt Ende Oktober 2020 verlängert.

Auf folgende Sachverhalte ist besonders hinzuweisen:

1. Verlängerung:

Deutschland und Österreich einigten sich auf ein festes Fortbestehen der Vereinbarung bis zum 31. März 2021. Danach verlängert sich die Anwendung der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern sie nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. 

2. Inhaltliche Anpassung:

Es wurde klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der nur aufgrund der COVID-19-Krise seine Tätigkeiten im Homeoffice ausübt, regelmäßig keine Betriebsstätte für den Arbeitgeber begründet (vgl. S. 5 des Anhangs).

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