Überblick

Update zu FAQ bzgl. der steuerlichen Maßnahmen in der COVID-19-Krise

Aktualisiertes Informationsblatt des BMF liegt vor.

Am 23. Februar 2021 aktualisierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus. Die FAQ wurden erstmals im April 2020 veröffentlicht (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020) und laufend überarbeitet. Im Anhang erhalten Sie die aktuellste Ausgabe mit Stand vom 23. Februar 2021. 

Auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) strich das BMF den Satz „Der steuerfreie Betrag von 1.500 € für Beihilfen oder Unterstützungsleistungen kann insgesamt nur einmal innerhalb dieses Zeitraums beansprucht werden“ (ehemals in Punkt VII. 1., Seite 15) aus den FAQ. Durch diese ursprünglich missverständliche Formulierung fürchteten Unternehmen, dass die Corona-Prämie nur einmal gesamt und nicht in Teilraten gewährt werden kann. Das BMF stellte gegenüber der BDA jedoch klar, dass es für die Steuerfreiheit nicht schädlich ist, wenn der Gesamtbetrag von 1.500 € in Teilraten ausgezahlt wird.

Mit dem nun gestrichenen Satz beabsichtigte das BMF klarzustellen, dass es nur „einen“ Steuerfreibetrag gibt. Ein „zusätzlicher“ Steuerfreibetrag in Höhe von 1.500 € für das Jahr 2021 sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt (siehe Punkt VII. 2., Seite 15 der FAQ).

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