Überblick

Update zu FAQ bzgl. der steuerlichen Maßnahmen in der COVID-19-Krise

Aktualisiertes Informationsblatt des BMF liegt vor.

Das Informationsblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bzgl. der steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus wurde erstmals im April 2020 veröffentlicht (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020) und zuletzt am 29. Juni 2020 aktualisiert (Anhang).

Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden die FAQs um die nachfolgenden Punkte erweitert:

  • Ergänzende Informationen zur Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saisonkurzarbeitergeld (unter Abschnitt VI. Ziff. 2). Auf diese Weise wurde der im ersten Corona-Steuerhilfegesetz (Arbeitgeber-Rundschreiben 35/2020 vom 7. Juli 2020) neu eingeführte § 3 Nr. 28a EStG berücksichtigt.

  • Ergänzung des Punktes VI. Ziff. 10 zu der Frage, ob gemäß des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei sind, wenn wegen der COVID-19-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann.

  • Verschiedene Ergänzungen im gesamten Punkt VII. hinsichtlich des im ersten Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführten § 3 Nr. 11a EStG.

  • Ergänzung des Punktes VII. Ziff. 20 zu der Frage, wie sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 einerseits und die neue gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 11a EStG andererseits zueinander verhalten.

  • Ergänzende Hinweise auf die Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz (Arbeitgeber-Rundschreiben 32/2020 vom 17. Juni 2020) in Bezug auf Grenzpendelnde (unter Abschnitt VII. Ziff. 1).

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