Überblick

Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

Aktualisierte Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Vor dem Hintergrund der Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern, der Wiederöffnung der Grenzen und der Reisemöglichkeit jedenfalls innerhalb der Europäischen Union, treten viele Arbeitnehmer ihre Urlaubsreisen auch ins Ausland an. Daraus ergeben sich Fragen, welche Rechte und Pflichten nach der Rückkehr für diese Arbeitnehmer gelten.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, hat ihre Anwendungshilfe (Anhang) zur Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona (Arbeitgeber-Rundschreiben 35/2020 vom 7. Juli 2020) aktualisiert.

Ansprechpartner: