Überblick

Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit

Beschluss des Bundeskabinetts.

Das Bundeskabinett hat am 16. September 2020

  • die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung,
  • die Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 2. KugBeV) sowie
  • den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG)

beschlossen. Im Vergleich zu den Referentenentwürfen (Arbeitgeber-Rundschreiben 48/2020 vom 16. September 2020) gab es keine inhaltlichen Änderungen. Die Verordnungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft, sie müssen noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die erste Lesung des Beschäftigungssicherungsgesetzes (BeschSiG) durch den Bundestag findet voraussichtlich am 29. September 2020 statt, die öffentliche Anhörung ist für den 16. November 2020 geplant. Das Gesetz soll ebenfalls zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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