Überblick

Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

Verlängerung der Zugangserleichterungen vom Kabinett beschlossen.

Am 15. September 2021 beschloss das Bundeskabinett mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (Anhang) den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden, Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) und die Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021. Die Stichtagsregelung zum 30. September 2021 für die Einführung der Kurzarbeit wird damit aufgegeben.

Die Verordnung wird nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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