Überblick

Vorveröffentlichung der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält wichtige Anpassungen für die betrieblichen Hygienekonzepte.

Nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 wurde diese – wie verabredet – entsprechend der Hauptkritikpunkte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) überarbeitet. Die Überarbeitung fand federführend im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) statt, alle weiteren Ausschüsse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden jedoch entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit einbezogen.

Den Arbeitgebervertretern im ASTA ist es gelungen, wesentliche und wichtige Änderungen einzubringen. Sie umfassen konkret:

  • Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5m; einer steht & einer sitzt = 1,8m; beide stehen = 2m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
  • Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiter verwendet werden)
  • Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
  • Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen

Ende Dezember wurde die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorveröffentlicht. Im Anhang A erhalten Sie die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie ein Dokument, aus welchem die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung hervorgehen (Anhang B).