Überblick

Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, wird auf 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (Arbeitgeber-Rundschreiben 45/2020 vom 7. September 2020).

Die zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung wurde am 19. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Anhang).

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