Die Versicherer als Arbeitgeber

Der deutsche Versicherungsmarkt ist durch eine Vielfalt von Anbietern gekennzeichnet. Er reicht von regionalen Versicherern über deutschlandweit tätigen bis hin zu global agierenden Versicherungskonzernen. Übliche Rechtsformen sind Versicherungsvereine, öffentliche Versicherer und Aktiengesellschaften. Mit 427 Millionen Versicherungsverträgen übernehmen die Versicherer in Deutschland Risiken für fast jeden privaten Haushalt und für fast jedes Unternehmen. Dabei erbringen sie jährlich Versicherungsleistungen von 208 Milliarden Euro. Täglich zahlt die Branche 571 Millionen Euro an ihre Kunden aus.

In der und für die Versicherungswirtschaft arbeiten mehr als eine halbe Million Menschen. Von den Erwerbstätigen in der Versicherungswirtschaft sind knapp 300.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und rund 240.000 Personen haupt- oder nebenberuflich als selbständige Versicherungsvermittler oder -beratertätig. Etwa zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, rund 210.000, sind bei Versicherungsunternehmen angestellt, ein Drittel bei Versicherungsvermittlern. Den größten Anteil der Beschäftigten bilden die 160.600 Innendienstangestellten. Hinzu kommen 38.400 Beschäftigte des angestellten Außendienstes. Die Branche bildet außerdem rund 12.000 junge Menschen aus. Zusätzlich zu den direkt von den Versicherungsunternehmen Ausgebildeten finanzieren die Unternehmen in den Agenturen fast 3.000 Ausbildungsplätze.

Rund 90 Prozent der Angestellten der Branche arbeiten in den 249 Unternehmen, die über den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) organisiert sind. Bei den AGV-Mitgliedern handelt es sich um private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, um Holdinggesellschaften, die selbst kein Versicherungsgeschäft betreiben, sowie um rechtlich selbständige Dienstleistungsunternehmen, die überwiegend für Versicherungsunternehmen tätig sind. Die Mitglieder des AGV sind an die Flächentarifverträge für das private Versicherungsgewerbe gebunden. Zu diesen Mitgliedern kommen weitere 78 Unternehmen – Versicherungsunternehmen oder solche die der Versicherungswirtschaft nahe stehen –, die im Sinne einer sogenannten Gastmitgliedschaft zwar zum Netzwerk des AGV gehören, aber nicht der Tarifbindung unterliegen. Diese Unternehmen wenden oftmals weite Teile des Tarifs auf Grundlage einzelvertraglicher Vereinbarungen an.