Überblick

Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise

Europäische Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität verabschiedet, Kabinettsentwurf des deutschen Aufbau- und Resilienzplans liegt vor.

Im Mai 2020 hatte die Europäische Kommission Pläne für das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ vorgelegt (Arbeitgeber-Rundschreiben 30/2020 vom 5. Juni 2020). Darin ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Bekämpfung der COVID-19-Krise vorgesehen. Länder, die danach eine finanzielle Unterstützung erhalten wollen, müssen ihre nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne vorlegen, in denen für die kommenden vier Jahre geplante Reformen und Investitionen detailliert dargestellt werden.

Europäische Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität

Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Februar 2021 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als zentralen Bestandteil des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ verabschiedet (Anhang A). Zuvor wurde die Verordnung bereits mit großer Mehrheit im Parlament angenommen.

Mit einer Finanzausstattung von 672,5 Mrd. € soll die ARF Mitgliedstaaten über Zuschüsse und Kredite bei öffentlichen Investitionen und Reformen unterstützen und so zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise sowie bei den Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels beitragen.

Mit der am 18. Dezember 2020 erzielten politischen Einigung zwischen Rat und Parlament wurden im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Änderungen am Verordnungstext vereinbart. Diese umfassen u.a.:

  • Erhöhung der Vorfinanzierungsrate von ehemals 8 % auf 13 % der für die einzelnen Mitgliedstaaten vorgesehenen Finanzmittel.
  • Regelmäßige nationale Ausgaben dürfen nicht finanziert werden.
  • Einrichtung eines „Aufbau- und Resilienzdialogs“: Dieser soll eine stärkere Einbindung des Parlaments bei der Umsetzung der ARF gewährleisten.
  • Einrichtung eines öffentlichen Scoreboards: Dieses soll bis Dezember 2021 finalisiert sein und die Fortschritte bei der Umsetzung der Fazilität sowie der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne dokumentieren.

Entsprechend der Ergebnisse aus den interinstitutionellen Verhandlungen hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten am 22. Januar 2021 aktualisierte Leitlinien für die Erstellung der Aufbaupläne vorgelegt. Diese sehen die Einbindung der Sozialpartner sowohl in der Vorbereitung als auch der Umsetzung der Pläne vor.

Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, bis zum 30. April 2021 ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Deutscher Aufbau- und Resilienzplan

Der Kabinettsentwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) liegt seit dem 16. Dezember 2020 vor (Anhang B). Die konkreten Maßnahmen, die im Entwurf des DARP ausgeführt werden, sind schwerpunktmäßig den Themen Klimapolitik und Energiewende, Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur, Digitalisierung der Bildung, Stärkung der sozialen Teilhabe, Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems und moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshindernissen zugeordnet.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat zum DARP Stellung genommen. Ihre Stellungnahme (Anhang C) konzentriert sich auf die sozialpolitischen Aspekte des DARP und attestiert der Bundesregierung insoweit, mit dem DARP auf einem guten Weg zu sein. Kritisch sieht die BDA angesichts der dann entstehenden zusätzlichen Belastungen der Unternehmen durch Bürokratie aber die geplante Verschärfung des Führungspositionengesetzes. Um die Resilienz auf Seiten der Wirtschaft zu unterstützen, müssten neue Regulierungen und weitere Bürokratie im Arbeitsrecht unterbleiben. Dies gelte insbesondere auch für die derzeit geplanten Gesetzesvorhaben zur mobilen Arbeit und zu neuen kostenträchtigen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz.

In den kommenden Monaten wird zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission die weitere Konkretisierung und Abstimmung zum DARP erfolgen. Die finale Einreichung des DARP muss bis zum 30. April 2021 geschehen.

Ansprechpartner: