Überblick

COVID-19-Krise: Herausforderungen für Wirtschaft und Arbeit

BDA identifiziert bezogen auf das Arbeitsrecht notwendige Reformschritte zur Krisenbewältigung und zur Sicherstellung eines gelungenen Neustarts.

Um den Neustart für das Wirtschaftsleben nach der COVID-19-Krise zu bewältigen, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft unterstützen können. Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sieht aber gerade auch das Arbeitsrecht als einen Bereich an, der den Neustart erleichtern kann.

In ihren Handlungsempfehlungen für das Arbeitsrecht (Anhang) betont sie die Notwendigkeit, die Sozialpartnerschaft zu stärken. Sie fordert die Entbürokratisierung und Modernisierung der Betriebsverfassung und schlägt hierfür beispielsweise vor, Mitbestimmungsverfahren durch die Einführung von Fristen zu beschleunigen. Zum Arbeitszeitgesetz regt sie an, die angesichts der COVID-19-Krise verabschiedete Arbeitszeitverordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 22/2020 vom 20. April 2020) über den 31. Juli 2020 bis zum Jahresende zu verlängern. Unabhängig davon mahnt sie weitere notwendige Änderungen im Arbeitszeitrecht an, insbesondere die Regelung einer auf die Woche und nicht auf den Tag bezogenen Höchstarbeitszeit, Neuregelungen zur Ruhezeit oder –vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise – die befristete branchenunabhängige Ermöglichung von Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Handlungsempfehlungen der BDA enthalten darüber hinaus weitere Vorschläge, z.B. zum Urlaubsrecht, zur mobilen Arbeit sowie zum Befristungsrecht.

Die Geschäftsführung teilt die Einschätzung der BDA, dass für einen Neustart nach der Krise nicht nur erhebliche haushaltspolitische Belastungen von Seiten der Bundesregierung, sondern auch arbeitsrechtliche Reformen notwendig sind, die zumeist keine weiteren Kostenbelastungen für den Staat mit sich bringen.

Ansprechpartner: