Überblick

EU-Maßnahmen zur COVID-19-Bekämpfung

Neue Vorsorge- und Gegenmaßnahmen der Europäischen Kommission.

Die steigende Zahl der PCR-Positivtestungen auf COVID-19 in Europa hat die Europäische Kommission veranlasst, neue Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die Resilienz des Binnenmarktes zu erhöhen und die Geschäftstätigkeit zu erleichtern. Hierzu hat sie mehrere Mitteilungen veröffentlicht und eine Empfehlung ausgesprochen.

„Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“

Die in der „Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“ vom 28. Oktober 2020 (Anhang A) enthaltenen Maßnahmen zielen auf die Verbesserung des Informationsflusses, die Steigerung wirksamer Testkapazitäten, die Unterstützung der Entwicklung nationaler Kontaktnachverfolgungs-Apps, die Überprüfung und Überwachung der nationalen Impfpläne und die Sicherung der Versorgung mit wesentlichen Gütern ab. Von Arbeitgeberrelevanz sind insbesondere die Maßnahmen zur Erleichterung des sicheren Reiseverkehrs:

  • Die Mitgliedstaaten sollen die Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei Freizügigkeitseinschränkungen (Arbeitgeber-Rundschreiben 54/2020 vom 21. Oktober 2020) voll und ganz umsetzen.
  • Die Kommission will ein Testprotokoll für Reisende gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erarbeiten.
  • Die Kommission will mit den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Konzept für Quarantänemaßnahmen erarbeiten (Vorstellung im November 2020).
  • Ein digitales EU-Reiseformular („Passenger Locator Form“) soll eingeführt werden (Pilotprojekt im November 2020, Einführung im Dezember 2020).
  • Die App „Re-open EU" soll zur zentralen Anlaufstelle für Informationen über Gesundheitsmaßahmen und Reisemöglichkeiten in der gesamten Europäischen Union werden.

„COVID-19 – Hinweise zu Personen, die im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlung 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 von der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU ausgenommen sind“

In ihrer weiteren Mitteilung vom 28. Oktober 2020 (Anhang B) definiert die Europäische Kommission jene Personengruppen, die im Hinblick auf die Umsetzung der Ratsempfehlung vom 30. Juni 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 36/2020 vom 15. Juli 2020) von der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die Europäische Union ausgenommen werden sollen. Darin werden auch Beispiele für mögliche Nachweise in der Praxis aufgelistet.

„Stärkung des Verkehrskonzepts der „Green Lanes“, um die Wirtschaft während des Wiederaufflammens der COVID-19-Pandemie am Laufen zu halten“

Die Kommission schlägt in einer ebenfalls am 28. Oktober 2020 veröffentlichten Mitteilung (Anhang C) vor, das Verkehrskonzept der „Green Lanes“ auszuweiten. Mit der Umsetzung solcher Sonderfahrspuren im Frühjahr 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 18/2020 vom 31. März 2020) sollte dafür gesorgt werden, dass die Lieferketten im Binnenmarkt funktionsfähig bleiben und etwaige Engpässe vermieden werden. Mit der nun vorgelegten Stärkung der „Green Lanes“ legt die Kommission Orientierungshilfen für die praktische Anwendung vor. Die Mitgliedstaaten sollen den freien Warenverkehr ohne Unterbrechungen im gesamten Binnenmarkt sicherstellen. Die Kommission will zudem überprüfen, dass mehr als 90 % der Grenzübergangsstellen mit einer Grenzübergangszeit von weniger als 15 Minuten dauerhaft reibungslos funktionieren.

Einführung wirksamerer und schnellerer Tests

Die Kommission hat am 28. Oktober 2020 schließlich eine Empfehlung über COVID-19-Teststrategien und den Einsatz von Antigen-Schnelltests (Anhang D) verabschiedet, um einen gemeinsamen Testansatz zu fördern. Darin werden u.a. Schüsselaspekte dargestellt, die in nationalen, regionalen oder lokalen Teststrategien zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis Mitte November nationale Teststrategien vorzulegen. Insbesondere im beruflichen Kontext sei die gegenseitige Anerkennung von Tests von entscheidender Bedeutung.

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