Überblick

Europäische Maßnahmen in der COVID-19-Krise

EU-Gipfel diskutiert Maßnahmen. Europäisches Parlament nimmt Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission an.

Die Institutionen der Europäischen Union (EU) haben mehrere Maßnahmen und Initiativen ergriffen, um die Mitgliedstaaten in der COVID-19-Krise zu unterstützen und die Solidarität im Binnenmarkt sicherzustellen (Anhang A und B). Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 26. März mittels einer Videokonferenz getagt, um weitere EU-Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie zu diskutieren. Hierzu veröffentlichten die Mitglieder des Europäischen Rates eine Gemeinsame Erklärung (Anhang C).

Aus Arbeitgebersicht sind folgende Festlegungen relevant:

  • Die Staats- und Regierungschefs wollen ein reibungsloses Grenzmanagement für den Personen- und Güterverkehr sowie das weitere Funktionieren des Binnenmarktes auf Grundlage der von der Europäischen Kommission am 16. März 2020 erlassenen Leitlinien und Anleitungen sicherstellen.
  • Die Europäische Kommission hatte im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementfragen (Anhang D) eine Mitteilung zur Umsetzung von Sonderfahrspuren, „Green Lanes“ (Anhang E), mit dem Ziel veröffentlicht, den freien Warenverkehr in der Europäischen Union auch während des Bestehens der Grenzkontrollen sicherzustellen. Laut der Europäischen Kommission müsse der freie Verkehr aller Arbeitskräfte im internationalen Verkehrswesen gewährleistet sein. Fahrer sollten nur minimalen Kontrollen unterzogen und sofern die keine Symptome aufweisen Reise- und Quarantäne-Bestimmungen oder das Erfordernis eines ärztlichen Attestes ausgesetzt werden.
  • Der Rat will außerdem die Probleme umgehend angehen, die sich neben dem Verkehrswesen zu den drei weiteren Arbeitskräftegruppen, den Grenzgängern und Saisonarbeitskräften sowie denen zur Dienstleistungserbringung ergeben. Diesen Gruppen müsse es möglich sein, wesentliche Tätigkeiten weiterhin auszuüben, ohne dass das Virus verbreitet wird. Die Europäische Kommission solle zur Lage Bericht erstatten.
  • Zudem haben die Staats- und Regierungschefs die Fortschritte in der Euro-Gruppe zur Krisenbewältigung zur Kenntnis genommen. Sie ersuchen die Euro-Gruppe, innerhalb von zwei Wochen Vorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus haben die Staats- und Regierungschefs die wirtschaftspolitischen Maßnahmen – wie die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen – begrüßt.
  • Die Staats- und Regierungschefs weisen in ihrer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Europäische Union einer koordinierten Strategie für die Zeit nach der Krise, eines umfassenden Erholungsplans und beispielloser Investitionen bedarf. Der Auftrag zur Arbeit an einem Fahrplan, einschließlich eines Aktionsplans, wurde an die Präsidentin der Europäischen Kommission und den Präsidenten des Europäischen Rates gegeben.

Im Vorfeld des Gipfels wandte sich unser Europäischer Dachverband, BusinessEurope, in einem Brief an den Präsidenten des Europäischen Rates (Anhang F). BusinessEurope hat hierbei die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützt und die Umsetzung angemahnt. Zudem wird gefordert, dass alle bislang vorgesehenen neuen EU-Initiativen, die mit neuen Belastungen einhergehen, sowie alle nicht notwendigen öffentlichen Konsultationen, anzuhalten oder aufzuschieben seien. Auch die europäischen Sozialpartner haben eine gemeinsame Erklärung zum Gipfel abgegeben (Anhang G).

Das Europäische Parlament nahm die von der Europäischen Kommission zur Bewältigung der COVID-19-Krise vorgeschlagenen Verordnungen an.

Das Europäische Parlament nahm am 26. März 2020 den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über eine „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise“ (Anhang H) an. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, im Rahmen der Kohäsionspolitik 37 Mrd. Euro für Maßnahmen gegen COVID-19 bereitzustellen und diese Mittel im Jahr 2020 im Ausnahme- und beschleunigten Verfahren vollständig auszuschöpfen. Durch die Änderung des Anwendungsbereichs der betroffenen Programme (z.B. ESF) sollen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung des Gesundheitssystems, Bereitstellung von Liquidität für Unternehmen sowie zur befristeten Unterstützung nationaler Kurzarbeitsregelungen gefördert werden.

Ebenfalls vom Europäischen Parlament angenommen wurde der Verordnungsvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auf gesundheitliche Notlagen (Anhang I).  Die Europäische Kommission hatte darauf hingewiesen, dass die Mittel des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für die Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmern eingesetzt werden können.

Der Rat hatte bereits beide Gesetzgebungsvorschläge gebilligt. Beide Verordnungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nationale COVID-19-Maßnahmen

Die auf nationaler Ebene von den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krise getroffenen Maßnahmen stellte BusinessEurope zusammen (Anhang J). Auch das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES) erstellte eine erste Zusammenstellung zu Arbeitsmarktmaßnahmen (Anhang K).

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