Überblick

Update zu FAQ bezüglich der steuerlichen Maßnahmen in der COVID-19-Krise

Aktualisiertes Informationsblatt des BMF liegt vor.

Das Informationsblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bzgl. der steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus wurde erstmals im April 2020 veröffentlicht (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020) und zuletzt am 24. September 2020 aktualisiert (Anhang).

Im Rahmen dieser Aktualisierung ist auf die folgenden Punkte besonders hinzuweisen:

  • Aktualisierung der Erläuterungen zum Verlustrücktrag um die gesetzlichen Nachbesserungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (vgl. Seiten 3 und 4 des Anhangs).
  • Redaktionelle Änderungen in den Punkten V. 2. bis V. 4. Der Abschnitt wie „Außenprüfungen weiterhin angeordnet und durchgeführt werden“ (V. 1.) ist neugefasst worden (vgl. Seite 8 ff. des Anhangs).
  • Verschiedene Ergänzungen im gesamten Punkt VII. hinsichtlich des im ersten Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführten § 3 Nummer 11a EStG.
  • Redaktionelle Überarbeitung, wie sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 11a EStG zueinander verhalten (vgl. Seite 18 des Anhangs).
  • Neue Anmerkung, wie Stundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus gewährt werden können (vgl. Seite 6 des Anhangs)
  • Eine Vorankündigung der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 28a EStG bis zum 31. Dezember 2021, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt werden soll (vgl. Seite 9 des Anhangs).
  • Klarstellung zu den Aufwendungen, die für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden können, wenn ein Arbeitnehmer normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb hat, aber wegen Corona bedingt zuhause arbeiten muss (vgl. Seite 10 des Anhangs).
  • Neu eingefügt wurden Erläuterungen zu Billigkeitsleistungen (Unterstützungsleistungen) aus den Corona-Hilfsprogrammen (vgl. Seite 26 des Anhangs).