Überblick

Vorschlag Ratsempfehlung für angemessenes Mindesteinkommen

Kein Vorstoß in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion (Anhang) veröffentlicht. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, ihre Mindesteinkommensregelungen zu modernisieren. Die Kommission unterbreitet zu diesem Zweck Vorschläge, wie die Mitgliedstaaten ihre Mindesteinkommensregelungen überarbeiten können, um sie wirksamer zu gestalten, um Menschen aus der Armut herauszuführen und um gleichzeitig die Arbeitsmarktintegration derjenigen zu fördern, die arbeiten können.

Hintergrund sind laut Kommission vor allem die Erkenntnisse über Abdeckungslücken in den sozialen Sicherungssystemen, die durch die Herausforderungen der COVID-19-Krise zutage getreten seien. Mit der Initiative will die Kommission zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa und damit zur Erfüllung der Ziele des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte beitragen.

Konkret verbessern und fördern sollen die Mitgliedstaaten:

  • die Angemessenheit der Einkommensunterstützung,
  • die Reichweite und Inanspruchnahme des Mindesteinkommens,
  • den Zugang zu inklusiven Arbeitsmärkten,
  • den Zugang zu unterstützenden und grundlegenden Dienstleistungen sowie
  • die individuelle Unterstützung.

Zudem soll die Wirksamkeit der Verwaltung der sozialen Sicherheitsnetze gesteigert werden.

Als Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele schlägt die Kommission u. a. vor:

  • eine transparente und solide Methode zur Festlegung der Höhe der Einkommensunterstützung;
  • Erarbeitung einer Reihe von Angemessenheitskriterien und Erfüllung der Kriterien durch die nationale Einkommensunterstützung bis spätestens 2030 (bei gleichzeitiger Wahrung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen);
  • jährliche Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Höhe der Einkommensunterstützung;
  • transparente und nichtdiskriminierende Anspruchsvoraussetzungen, z. B. durch den Erhalt von Einkommensbeihilfen pro Person statt pro Haushalt (ohne notwendigerweise das Gesamtniveau der Leistungen pro Haushalt zu erhöhen);
  • Schwellenwerte für die Bedürftigkeitsprüfung, die den Lebensstandard in einem Mitgliedstaat für verschiedene Arten und Größen von Haushalten widerspiegeln und weitere Einkommensarten und Vermögen des Haushalts berücksichtigen;
  • zugängliche, einfache und benutzerfreundliche Antragsverfahren;
  • schnelle Entscheide über Mindesteinkommensanträge innerhalb von 30 Tagen;
  • proaktive Ansprache von Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um sie zu sensibilisieren und zur Inanspruchnahme zu ermutigen;
  • flexible Regelungen, die es ermöglichen, auf sozioökonomische Krisen zu reagieren;
  • regelmäßige Überprüfung der Anreize und Hemmnisse, die sich aus den Steuer- und Sozialleistungssystemen ergeben;
  • ausreichende Anreize für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt;
  • Maßnahmen zur inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Möglichkeiten zur Kombination von Einkommensbeihilfen und Arbeitseinkünften;
  • Erleichterung des Übergangs in die Beschäftigung durch Maßnahmen für Arbeitgeber, wie etwa Einstellungsanreize, Unterstützung bei der (Nach-) Vermittlung, Mentoring, Beratung und Förderung der Arbeitsplatzerhaltung und des beruflichen Aufstiegs;
  • effektiver Zugang zu grundlegenden (zum Beispiel Energieversorgung) sowie hochwertigen unterstützenden (etwa Gesundheitsversorgung) Dienstleistungen;
  • Durchführung umfassender Bedarfsanalysen durch die Mitgliedstaaten, um zu erkennen, mit welchen Hindernissen Begünstigte im Hinblick auf soziale Inklusion und/oder Beschäftigung konfrontiert sind;
  • Erarbeitung von individuellen Inklusionsplänen für Beziehende von Mindesteinkommensleistungen, die diese spätestens drei Monate des Bezugs erhalten;
  • Stärkung der administrativen Strukturen innerhalb des Systems der Einkommensbeihilfen.
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