Überblick

Weiterbildung während Kurzarbeit nach § 106a SGB III

FAQ-Katalog zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug.

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Beschäftigungssicherungsgesetz (Arbeitgeber-Rundschreiben 63/2020 vom 16. Dezember 2020) gelten neue Regelungen, die es erleichtern, Zeiten der Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen.

In einem mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten FAQ-Papier (Anhang A) unserer Dachorganisation, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, werden neben grundsätzlichen Fragen zur Weiterbildung während des Kurzarbeitergeldbezugs auch solche im Zusammenhang mit der Erstattung der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge oder Lehrgangskosten beantwortet. In einem Schaubild (Anhang B) werden die Fördermöglichkeiten bei einer Anpassungsqualifizierung oder abschlussorientierten Weiterbildung für Fachkräfte während des Kurzarbeitergeldbezugs dargestellt.  

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