Aktualisierter FAQ der BDA berücksichtigt Änderungen.
Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am 31. März 2021 die Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 22/2021 vom 29. März 2021) in Kraft.
Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hat die Änderungen zum Anlass für eine Aktualisierung des FAQ zu Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld (Anhang) genommen. In dem FAQ ist daher die Verlängerung der Fristen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2021 berücksichtigt. Zudem wurde das Thema „KUG-Abschlussprüfungen“ in den FAQ aufgenommen, um damit verbundene Anfragen proaktiv beantworten zu können. Die Neuerungen sind hervorgehoben.