Grundzüge der Vergütung
Das tarifliche Entgeltsystem in der Versicherungswirtschaft ist für die Angestellten des Innendienstes in acht Vergütungsstufen gegliedert. Für die Einordnung in diese tariflichen Gehaltsgruppen ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Angestellten maßgebend. Zur Festlegung der Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten wird zum einen auf die Kenntnisse und Fähigkeiten abgestellt, die zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erforderlich sind. Zum anderen sind die im Rahmen der Tätigkeit auszuübenden Entscheidungsbefugnisse sowie eine mit der Tätigkeit verbundene Fach- und Führungsverantwortung entscheidende Kriterien.
Das tarifliche Entgeltsystem sieht zudem Abstufungen innerhalb der einzelnen Tarifgruppen vor, die an die von den Angestellten vorzuweisenden Beschäftigungs- bzw. Berufsjahre anknüpfen.
In der Untergruppe der Tarifgruppe I, der Gehaltsgruppe A, liegt das Monatsgehalt im ersten Berufsjahr bei 1.638 Euro, in der obersten Tarifgruppe VIII vom 14. Berufsjahr an bei 4.785 Euro.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Monatsbezügen sind zwei tarifliche Sonderzahlungen vorgesehen, die zusammen 130 Prozent eines Bruttomonatsgehalts betragen.
Damit liegt das Jahresgehalt der tariflich eingruppierten Arbeitnehmer zwischen 21.800 Euro und 63.600 Euro (inkl. Sonderzahlungen). Dies gilt für etwa 75 % der Beschäftigten des Innendienstes. Darüber hinaus erhalten rund 20 Prozent der Arbeitnehmer ein Jahresgehalt, welches über dem der tariflich eingruppierten liegt.
Im Bereich des angestellten Außendienstes bleiben die Ausgestaltung der Vergütung und damit auch deren Höhe weitestgehend den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Tariflich wird lediglich eine Untergrenze in Form eines Mindesteinkommens gezogen. Ebenso wie im Innendienst erhalten die Außendienstangestellten, deren Monatsbezüge einen bestimmten Betrag nicht überschritten haben, auf bestimmte Höchstbeträge begrenzte tarifliche Sonderzahlungen in Höhe von 130 Prozent eines monatlichen Durchschnittseinkommens.
2014 zahlten die Unternehmen zusätzlich zu den tariflichen Sonderzahlungen durchschnittlich weitere 15 Prozent fixe und 50 Prozent variable betriebliche Sonderzahlungen an die Innendienstmitarbeiter. Per Saldo erhielten die Innendienstangestellten 2014 also fast zwei zusätzliche Monatsgehälter in Form betrieblicher Sonderzahlungen.
Zulagen

Zusätzlich zu ihren tariflichen Monatsbezügen können die Innendienstangestellten unter bestimmten Umständen tarifliche Zulagen erhalten. Die Angestellten haben Anspruch auf eine Tätigkeitszulage als Ausgleich dafür, dass sie neben ihrer normalen Tätigkeit höher bewertete Arbeiten verrichten. Mit der Verantwortungszulage wird die Tatsache honoriert, dass einige Angestellte eine höhere Verantwortung tragen. Außendienstangestellte mit unterhaltsberechtigten Kindern bekommen eine Sozialzulage. Außerdem haben Innendienstangestellte, die regelmäßig in Wechselschicht arbeiten, einen tariflichen Anspruch auf Zahlung einer Schichtzulage.

Neben den tariflichen Zulagen bezahlen die Unternehmen frei vereinbarte Zulagen. Rund 44 Prozent der Innendienstmitarbeiter erhielten 2014 solche Zulagen. Branchenweit erhielten 58 Prozent aller Mitarbeiter entweder tarifliche und/oder frei vereinbarte Zulagen.
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung der Auszubildenden der Versicherungswirtschaft richtet sich nach dem Stand ihrer Ausbildung. Der Tarifvertrag sieht für den Regelfall einer dreijährigen Ausbildung für jedes Ausbildungsjahr eine unterschiedliche Vergütung vor. Damit Auszubildende, die ihre Ausbildungszeit aufgrund guter Ausbildungsleistungen verkürzen, nicht schlechter gestellt werden, wird der Zeitraum der Ausbildungsverkürzung als abgeleistete Ausbildungszeit angerechnet. Die Höhe der Vergütung liegt im ersten Ausbildungsjahr bei 903 Euro, im letzten dritten Ausbildungsjahr bei 1.062 Euro. Die Versicherungswirtschaft zahlt mit dieser Ausbildungsvergütung im Branchenvergleich weit überdurchschnittlich.
Leistungen in besonderen Fällen
Im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten die Angestellten zunächst die gesetzliche sechswöchige Entgeltfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten sie dann – in Abhängigkeit ihrer Unternehmenszugehörigkeit – maximal bis zum Ablauf der 78. Woche tarifliche Krankengeldzuschussleistungen. In diesen Fällen erfolgt vom ersten bis zum letzten Tag der tariflichen Absicherung eine Aufstockung ihrer Krankenbezüge auf 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum das Entgelt verstorbener Angestellter als sogenanntes Sterbegeld weitergezahlt.
Die Vergütung wird den Angestellten der Branche für einen begrenzten Zeitraum außerdem dann fortgezahlt, wenn sie aus besonderen persönlichen Anlässen, und zwar bei schwerer Erkrankung oder einem Todesfall eines Familienmitglieds, für die eigene Hochzeit oder Schließung einer Lebenspartnerschaft, bei der Niederkunft der Ehefrau und wegen Umzugs, an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind.