TN 12/2019, 06.12.2019

Tarifabschluss Innendienst 2019/2020/2021/2022 – Regelungen zu den Themen AÜG und Übernahmeverpflichtung für Ausgebildete treten vorerst nicht in Kraft

Mit Tarifnachrichten Nr. 11/2019 vom 2. Dezember 2019 hatten wir Sie darüber informiert, dass die mit Tarifvereinbarung vom 30. November 2019 getroffenen Regelungen über die Einführung eines Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG extern) sowie zum Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen unter dem Vorbehalt einer Annahmeerklärung seitens ver.di bis zum 6. Dezember 2019 stehen.

Nachdem die Gewerkschaft ver.di eine abschließende organisationsinterne Klärung der Meinungsbildung zur etwaigen Annahme nicht innerhalb der ursprünglichen Frist (6. Dezember 2019) herbeiführen konnte, hat der Arbeitgeberverband mit der Gewerkschaft heute vereinbart, die Annahmefrist bis einschließlich 31. Januar 2020 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Regelungen weiterhin nicht gültig sind.

Im Falle einer Annahme seitens ver.di werden die Mitgliedsunternehmen des AGV umgehend über diesen Rundschreibendienst informiert.Die Regelungen werden nicht rückwirkend in Kraft treten, sondern frühstens ab 1. Februar 2020. Mit den kleineren Sozialpartnern DHV und DBV werden nach Klärung mit ver.di entsprechende Vereinbarungen getroffen.

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