TN 07/2006, 30. November 2006

NEUER STICHTAG nach der Vertrauensschutzregelung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes – Anpassung der Altersteilzeitabkommen für die private Versicherungswirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Tarif-Nachrichten Nr. 05/2006 vom 13. November 2006 und Tarif-Nachrichten Nr. 06/2006 vom 23. November 2006 haben wir Sie über die Anpassung der Altersteilzeitabkommen für die private Versicherungswirtschaft an die geplanten Vertrauensschutzregelungen im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes informiert. Der zeitliche Geltungsbereich der beiden Altersteilzeitabkommen wurde auf diejenigen Arbeitnehmer ausgedehnt, die vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden und spätestens bis zum 29. November 2006 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben.

Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einen neuen Stichtag für die Vertrauensschutzregelung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen. Der Vertrauensschutz umfasst nunmehr alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 (also bis einschließlich 31. Dezember 2006) eine Altersteilzeitarbeit vereinbart haben.

Wie bereits in den Tarif-Nachrichten Nr. 05/2006 vom 13. November 2006 angekündigt, wird die im Hinblick auf den gesetzlichen Vertrauensschutz nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz abgeschlossene Tarifvereinbarung zu § 10 ATzA (auch AD) sowohl für den Innendienst als auch den organisierenden Außendienst an den neuen Stichtag angepasst. Der Text der tarifvertraglichen Änderungen kann der in Anlage beigefügten Tarifvereinbarung entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Michael Niebler, Dr. Sebastian Hopfner